Finanzierung
Die Psychotherapie Kosten können laut neuem Gesetz (seit Juli 2022 in Kraft) bei mir über Grundversicherung abgerechnet werden. Hierfür benötige ich Zuweisung von behandelndem Hausarzt oder Psychiater.
Psychologische Psychotherapie kann weiterhin auch über die Zusatzversicherung der Krankenkassen mitfinanziert werden, wobei sich die Beiträge unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie viel die Kasse übernimmt.
Einige Krankenkassen verlangen eine ärztliche Verordnung, die Sie bei Ihrem Hausarzt einholen können.
Auf Wunsch arbeite ich gerne mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen behandelnden Arzt zusammen. Unter bestimmten Bedingungen übernehmen IV, Opferhilfe oder die Unfallversicherung einen Teil der Kosten.
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch als Selbstzahler tragen.
Meine Psychotherapie Leistungen sind ebenso von IV anerkannt.
Termine
Termine werden telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Sitzungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt.
Bei nicht angekündigtem Nichterscheinen wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.
Termine werden telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Sitzungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt.
Bei nicht angekündigtem Nichterscheinen wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.